Sie hätten es nicht gerne, wenn ein Patient von Anfang an Schmerzen habe. Der Rechtsmediziner P.________ habe zu Protokoll gegeben, dass die Todesursache eine maximal ausgeprägte Bauchfellentzündung gewesen sei und dass diese Bauchfellentzündung schwerste Schmerzen und eine Verhärtung der Bauchdecke zur Folge gehabt haben müsse. Dies korreliere mit den Äusserungen von C.________, wonach sie ihrem Ehemann nicht einmal die Hand auf den Bauch habe legen können, so weh habe es ihm getan. Ihr Ehemann habe sich ebenfalls dahingehend geäussert, dass sich die Schmerzen in Richtung Blase und Nieren ausbreiten würden.