Zudem habe der Beschuldigte selbst zu Protokoll gegeben «Wenn Sie einen Patienten nach einer solchen Operation haben, welcher Schmerzen hat, weiss man, dass irgendetwas „los“ ist. Die meisten Patienten sind nach dieser Operation schmerzfrei.». Gegenüber der Ehefrau von G.________ sel. habe der Beschuldigte geäussert, dass er nicht zufrieden sei mit der Tatsache, dass diesem nach der Operation Morphin verabreicht werde. Der Beschuldigte habe postoperativ selbst festgestellt, dass G.________ sel. nicht im normalen postoperativen Schmerzsystem gelaufen sei, sondern viel mehr Morphium gehabt habe als normal. Sie hätten es nicht gerne, wenn ein Patient von Anfang an Schmerzen habe.