1637). Den vom Beschuldigten vorgebrachten Handlungsoptionen (Observieren oder Operieren), wobei Observieren die fragliche Option gewesen sei, entgegnete die Generalstaatsanwaltschaft, dass Oberservieren nur möglich sei, wenn Daten regelmässig gemessen, überwacht und kontrolliert würden, sprich wenn man am Patienten und seinen Problemen dran bleibe. Wie von den Gutachtern moniert, breche die Dokumentation am 18. August 2010 um 14:45 Uhr ab. Dasselbe gelte für den späteren Zeitpunkt um ca. 21:00 Uhr. Ein Telefonat mit einer Lernenden der Pflege sowie mit einem sedierten, unter stärksten Schmerzmitteln stehenden Patienten ergebe kein klinisch zuverlässiges Bild.