20 nicht als hoher Grad einzustufen sei. Teile man die hundert Prozent in drei gleich grosse Bereiche ein (tief, mittel, hoch), so liege der hohe Bereich im oberen Drittel, also über 66,66%. 80% sei dabei klar in diesem letzten, hohen Bereich anzusiedeln. Auch dem Argument des Beschuldigten, der Patient wäre bei einer Aufklärung mit einem Letalitätsrisiko von 20% nicht einverstanden gewesen, verdrehe die Optik.