1635). Betreffend die Menge freier Luft gelte es dem Beschuldigten entgegenzuhalten, dass er selbst, anlässlich seiner ersten Einvernahme ausgeführt habe «Was mich störte, war die Menge Luft. […] Aber mich störte es. Es gibt dann indirekte Zeichen bei einer Anastomoseinsuffizienz.». Erst anlässlich der Hauptverhandlung habe er das Argument der AirSeal-Methode zum ersten Mal vorgebracht. Wenn die Luft tatsächlich derart klar kein Kriterium darstelle, dann sei es nicht erklärbar, warum der Beschuldigte dies nicht von Beginn an so geschildert habe, sondern im Gegenteil selbst angegeben habe, dass ihn die Menge Luft gestört habe.