Betreffend die kontinuierlich steigende Körpertemperatur verwies die Generalstaatsanwaltschaft auf das von den Gutachtern einkopierte «Blatt Nr. 3 Datum 18.08.2010». Bezugnehmend auf den zeitlichen Aspekt einer möglichen Operation erwiderte die Generalstaatsanwaltschaft, wenn dem tatsächlich so wäre – wie vom Beschuldigten dargelegt – so seien echte Notoperationen (z.B. Opfer einer Messerattacke) unvorstellbar. In der Auflistung des Beschuldigten werde ausgeblendet, dass gewisse Schritte nebeneinander erledigt werden könnten (pag. 1633). Es sei der Vorinstanz zuzustimmen, dass zu jenem Zeitpunkt – als G._____