ten, ergänzenden Weiterabklärung gegeben hätten. Gleichzeitig verwiesen sie darauf, dass sich die relativ dünne Datenlage gerade mit dem Unterbleiben weiterer Abklärungen erkläre. Betreffend die Quantität seien die Gutachter zum Schluss gelangt, dass «schlichtweg das ansonsten, üblicherweise vorliegende Datenmaterial zu klinischen und laborchemischen Untersuchungen» fehle. Betreffend die kontinuierlich steigende Körpertemperatur verwies die Generalstaatsanwaltschaft auf das von den Gutachtern einkopierte «Blatt Nr. 3 Datum 18.08.2010».