Die Ausführungen in den Gutachten liessen sich mit dem unterschiedlichen Fokus erklären, welcher beim Ergänzungsgutachten vom 23. Januar 2014 auf den aus den Patientenakten objektivierbaren Hinweisen auf eine Entzündung der Bauchhöhle respektive deren Quantität und damit auf dem dokumentierten Verlauf gelegen sei. Die Gutachter hätten die immer wieder auftretenden Schmerzen, die Erhöhung der Körpertemperatur mit ansteigender Tendenz, die wiederholt deutlich tiefen Blutdruckwerte sowie das CT-Abdomen mit deutlich freier Luft als dokumentierte, mögliche Hinweise erachtet, welche in ihrer Gesamtheit Anlass zur fundier-