Linear berechnet, um 5% pro Stunde (nämlich bis auf noch 50% im Falle einer Operation um Mitternacht), wobei sich eine foudrayant verlaufende Peritonitis auf die Erfolgsaussichten einer Operation eher exponentiell denn linear negativ auswirken dürfte. Dem Beschuldigten seien grundsätzlich zwei Handlungsoptionen zur Verfügung gestanden: Observieren oder Operieren. Am 18. August 2010 um 18:00 Uhr hätte es nach Feststellung der Gutachter am Gesamtbild dieser klinischen Indizien gefehlt. Demnach sei Oberservieren die Option der Wahl gewesen. Der Gerichtspräsident habe anerkannt, dass der Beschuldigte die Laparoskopie nach der sog. AirSeal-Methode durchgeführt habe.