Weil Luft – im Gegensatz zu CO2 – wesentlich langsamer resorbiert werde, verbleibe damit aber auch während längerer Zeit mehr freie Luft im Bauchraum. Damit wäre die Feststellung «relativ viel freie Luft» in der CT-Befundung auch zu relativieren und zwar dergestalt, dass die freie Luft als Restluft von der Operation gesehen werden dürfe. Es sei inkonsequent, wenn der Gerichtspräsident zwar anerkenne, dass ein Gutachten betreffend die Frage der Luftmenge im Bauchraum auf veralteter Literatur basiere, er aber anschliessend die gutachterlichen Schlüsse «zu viel Luft» trotzdem als korrekt anerkenne. Diese Beweiswürdigung erweise sich als widersprüchlich und sei deshalb willkürlich (pag.