fen. Schliesslich begebe sich der Gerichtspräsident in Bezug auf die Ausführungen der Gutachter auf pag. 164 in Widersprüche zur Beweislage. Bei der AirSeal-Methode werde nach Angaben des Beschuldigten ca. die 10-fache Menge an CO2 und Luft in den Bauchraum eingeblasen, als bei dem Verfahren, nach welchem die Gutachter sich ihre Meinung gebildet hätten. Weil Luft – im Gegensatz zu CO2 – wesentlich langsamer resorbiert werde, verbleibe damit aber auch während längerer Zeit mehr freie Luft im Bauchraum.