Die Darstellung «Erhöhung der Körpertemperatur mit ansteigender Tendenz» im Ergänzungsgutachten vom 23. April 2014 [recte: 23. Januar 2014] finde keine Stütze in den Patientenakten und sei damit falsch (pag. 1602). Weiter brachte die Verteidigung vor, dass den Ausführungen des Zweitgutachtens zur Kreislaufsituation die Ausführungen des Erstgutachtens hierzu entgegenzuhalten seien. Der Gerichtspräsident habe diesen Widerspruch in den Gutachten verkannt oder habe es jedenfalls unter-