11. Vorbringen der Parteien 11.1 Vorbringen des Beschuldigten Die Verteidigung des Beschuldigten rügte in der Berufungsbegründung die willkürliche Beweiswürdigung und die falsche Rechtsanwendung (pag. 1601). Einleitend nahm die Verteidigung des Beschuldigten auf die Gutachten des IRM vom 11. Februar 2011 und das ergänzende Aktengutachten des IRM vom 23. Januar 2014 Bezug.