14 Sehr speziell mutet an, dass sich A.________ um 21:00 Uhr des 18.08.2010 (Anruf einer Lernenden) mit der telefonischen Beruhigung des Patienten zufrieden gab, telefonierte er doch mit einem unter starken Medikamenten (Morphium und Temesta) stehenden Patienten, welcher gemäss seinen Familienangehörigen kaum ansprechbar war. Der Beschuldigte bot zwar offenbar an, ins Spital zu kommen, er gab sich aber mit der Rückmeldung eines kaum zurechnungsfähigen Patienten zufrieden (vgl. Gutachten pag.