wurden. A.________ verliess die Besprechung der CT-Bilder mit F.________ mit dem Wissen, eine störende Menge Luft im Bauchraum von †G.________ gesehen zu haben. Ansonsten musste er von noch immer nicht geklärten, starken und zu diesem Zeitpunkt störenden Schmerzen bei seinem Patienten ausgehen. Für F.________ war die Sache damit abgeschlossen. Er hat das Zuviel an Luft bemerkt, erwähnt und schrieb am nächsten Tag noch den Bericht darüber, was er gesehen hat. Gemäss den Gutachten ist dieser schriftliche Bericht zwar falsch – einmal mehr muss aber erwähnt werden, dass der Bericht erst nach dem Tod von †G.________ geschrieben wurde und somit nicht relevant war.