wussten doch beide (Grundwissen), dass eine solche nie ausgeschlossen werden kann. Diesbezüglich kann nochmals auf das Ergänzungsgutachten und auch auf die privaten Gutachten verwiesen werden, welche alle dasselbe beobachteten. Wie bereits erwähnt, bestehen bezüglich der Schlussfolgerung des Ergänzungsgutachtens (umgehend) „nochmals reinschauen“, aufgrund der suggestiven Fragen an die die CT- Begutachtung nachstellenden Ärzte, der veralteten Literatur und der AirSeal-Methode, gewisse, nicht unerhebliche Zweifel. Schlussendlich lautet der Vorwurf in der Anklageschrift aber auch, dass nicht „zumindest in einem ersten Schritt weitere ärztliche Untersuchungen durchgeführt oder veranlasst“