Nach Auffassung des Gerichts spielt die genaue Messung der Menge freier Luft aber auch keine entscheidende Rolle – genau so wenig, wie die angewandte Methode. Entscheidend ist vielmehr, dass die beobachtete Menge Luft den „Chirurgen in der Schweiz, der am meisten Erfahrung hat mit der AirSeal-Methode“ ebenfalls störte (Zitat: „Was mich störte, war die Menge Luft. Mich störte es.“ Pag. 62, Zeile 333 ff.). Bezüglich der Formulierung „störend“ verwies Rechtsanwalt B.________ anlässlich seines Plädoyers darauf, dass „störend“ für den Kliniker das sei, was vom absoluten Normbefund des gesunden Patienten abweiche.