Beide Ärzte sahen die auffällige Menge Luft. F.________ sprach von „mässiggradig“ freier Luft. Gemäss Ergänzungsgutachten war zwar deutlich zu viel Luft vorhanden. Jedoch ist dabei nochmals auf den berechtigten Einwand von Rechtsanwalt B.________ bezüglich der veralteten Literatur hinzuweisen sowie auf die von A.________ genannte AirSeal-Methode. Nach Auffassung des Gerichts spielt die genaue Messung der Menge freier Luft aber auch keine entscheidende Rolle – genau so wenig, wie die angewandte Methode.