12 währten Frist, um weitere Beweisanträge zu stellen, reichten die Verteidiger des Beschuldigten und von Dr. F.________ je ein Parteigutachten ein (Parteigutachten von Prof. Dr. S.________, pag. 612 ff.; Parteigutachten von Prof. Dr. C. T.________, pag. 620 ff.). Bei den vom Beschuldigten und Dr. F.___