Es gilt abzuklären, ob dem Beschuldigten nachgewiesen werden kann, seinen aus der Garantenstellung entstandenen ärztlichen Pflichten nicht nachgekommen zu sein. Mit Blick auf die rechtliche Würdigung sind sodann insbesondere die Beweisfragen zu beantworten, ob der eingetretene Tod von G.________ sel. auf eine vom Beschuldigten (unterlassene) Handlung zurück zu führen ist, die vorzunehmende Handlung den Todeseintritt abgewendet hätte und dem Beschuldigten somit eine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann.