wiederum über Schmerzen abdominal und zum Teil mit Ausstrahlung in die Schulter. Auf weitere Abgabe von Schmerzmitteln ist dieser wiederum eingeschlafen. Bei einer Kontrolle um 05:30 Uhr wurde G.________ sel. regungslos im Bett vorgefunden. Die eingeleitete Reanimation von G.________ sel. wurde um 06:25 Uhr beendet und es wurde dessen Tod festgestellt (pag. 105). 8. Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet zunächst, dass er die potenziellen Anzeichen der Anastomoseninsuffizienz verkannt habe und er seinen aus der Garantenstellung folgenden Pflichten nicht nachgekommen sei (pag. 1604). Ihm, der als Chirurg für