Der Beschuldigte wurde im Operationssaal von der Pflege der Abteilung über die erneuten Schmerzen informiert und ordnete eine notfallmässige Laboruntersuchung an (pag. 107). G.________ sel. wurde um 16:00 Uhr vom Beschuldigten besucht. Die Laborkontrolle zeigte normale Ergebnisse. Da die Schmerzproblematik abdominell unklar blieb, verordnete der Beschuldigte notfallmässig eine CT-Untersuchung des Abdomens/Beckens (pag. 107), welche unter der Leitung von Dr. F.________ durchgeführt wurde. Dieser war vorgängig über die Art des Eingriffs und über die Schmerzproblematik informiert worden. Um 17:15 war G.________ sel. zurück auf der Station (pag.