Auch als Prof. Dr. A.________ um ca. 21.00 Uhr am 18.08.2010 durch das Pflegepersonal telefonisch informiert wurde, dass der Patient G.________ erneut – und trotz der von ihm im Anschluss an die CT-Untersuchung veranlassten Massnahmen (Einlegen einer Magensonde, Verabreichung zusätzlicher Schmerz- und Beruhigungsmittel) – heftige Schmerzen habe, unterliess er es weiterhin, ergänzende ärztliche Untersuchungen einzuleiten, und er erklärte dem Patienten am Telefon mit erneutem Verweis auf die (falsche) Interpretation der CT-Bilder, es bestehe kein Handlungsbedarf.