Um 01.00 Uhr des 19.08.2010 klagte der Patient wiederum über Schmerzen am ganzen Körper. Auf erneute Gabe von Schmerzmitteln (Morphin und Temesta) schlief er wieder ein. Um 05.30 Uhr fand das Pflegepersonal G.________ regungslos im Bett vor. Nach erfolglosen Reanimationsversuchen wurde um 06.25 Uhr sein Tod festgestellt. Zur Todesursache stellte das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) fest, dass ein kleines Leck mit 0.5 cm Durchmesser im Bereich der Anastomose des Dickdarms bestand, aus welchem ca. 450 ml kotige Flüssigkeit in die Bauchhöhle ausgetreten war. Diese kotige Flüssigkeit führte zu ei-