Daran vermag nichts zu ändern, dass die weiteren ärztlichen Untersuchungen oder die genaue Angabe des Wahrscheinlichkeitsgrades nicht weiter umschrieben wurden. Die allfällig ergänzenden und notwendigen ärztlichen Untersuchungen waren dem Beschuldigten als erfahrenem laparoskopischen Chirurgen, welcher gemäss eigenen Aussagen vielleicht 2‘000 bis 3‘000 Patienten in dieser Form operiert hatte (pag. 61, Z. 292), bestens bekannt. Der Beschuldigte wusste, welcher konkreten Handlung er beschuldigt wird.