Dem Beschuldigten wird ausdrücklich angelastet, das bekannte Risiko für eine Anastomoseinsuffizienz trotz einer aussergewöhnlich grossen Menge an intraperitonealer Luft (mind. 300 ml), insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Schmerzproblematik trotz laufender Periduralanästhesie und ergänzender Gabe von Morphium, nicht erkannt zu haben. Ferner habe es der Beschuldigte auch als er am 18. August 2010 um ca. 21:00 Uhr durch das Pflegepersonal informiert worden sei, dass der Patient erneut – und trotz der von ihm im Anschluss an die CT-Untersuchung veranlassten Massnahmen (Einlegen einer Magensonde, Verabreichung zusätzlicher Schmerz- und Beruhigungsmittel) – heftige Schmerzen