F.________ vorgenommene Beurteilung der Bilder der CT-Untersuchung von G.________ sel. vom 18. August 2010 – also ein Tun – und anschliessend das Unterlassen weiterer ärztlicher Untersuchungen umschrieben. Der Anklageschrift können vorliegend sämtliche Elemente eines Fahrlässigkeitsdelikts entnommen werden. Dem Beschuldigten wird ausdrücklich angelastet, das bekannte Risiko für eine Anastomoseinsuffizienz trotz einer aussergewöhnlich grossen Menge an intraperitonealer Luft (mind. 300 ml), insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Schmerzproblematik trotz laufender Periduralanästhesie und ergänzender Gabe von Morphium, nicht erkannt zu haben.