6 lauf der Behandlung und die seitens des Pflegepersonals oder vom Beschuldigten ergriffenen Massnahmen beschrieben (z.B. Einlegen einer Magensonde, Erhöhung der Periduralanästhesie, Abgabe von Schmerz- und Beruhigungsmitteln). Darüber hinaus wurden die immer wiederkehrenden bzw. zunehmenden Schmerzen des verstorbenen G.________ sowie die Todesursache dargelegt. Der Umschreibung ist zu entnehmen, dass die Bauchfellentzündung mindestens 24 Stunden vor dem Todeseintritt ihren Anfang genommen habe. Schliesslich wird das dem Beschuldigten vorwerfbare Verhalten umschrieben. Einleitend wird die gemeinsam mit Dr.