5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. Dezember 2016 wurde vom Beschuldigten vollumfänglich angefochten. Die Anschlussberufung der Generalstaatsanwaltschaft beschränkt sich auf die Strafzumessung. Das Urteil ist von der Kammer somit in allen Punkten umfassend zu überprüfen. Rechtskräftig ist das