2. A.________ sei zu verurteilen 2.1 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 130.00, ausmachend total CHF 15‘600.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufzuschieben und die Probezeit auf zwei Jahre festzusetzen sei; 2.2 zu den hälftigen erstinstanzlichen (zuzüglich Kosten für die schriftliche Urteilsbegründung) sowie zu den vollen oberinstanzlichen Verfahrenskosten.»