als gerichtlich einzusetzende Sachverständige die folgende Frage zur Beantwortung vorzulegen: «Kann der Sachverständige ausschliessen, dass der anlässlich der rechtsmedizinischen Obduktion bei G.________ sel. unmittelbar im Bereich der Anastomose festgestellte 0.5 cm grosse lochartige Substanzdefekt der Darmwand durch die Reanimation am frühen Morgen des 19.08.2010 zwischen 06.00 und 06.25 Uhr verursachte wurde?» (pag. 1021 f.). Mit Verfügung vom 4. August 2017 wurde der Generalstaatsanwaltschaft sowie den Straf- und Zivilklägerinnen Gelegenheit eingeräumt, zum Beweisantrag des Beschuldigten Stellung zu nehmen (pag.