3. Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 11. Juli 2017 wiederholte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten den vor der Vorinstanz gestellten Beweisantrag, es sei Prof. Dr. I.________ oder Prof. Dr. med. J.________ als gerichtlich einzusetzende Sachverständige die folgende Frage zur Beantwortung vorzulegen: «Kann der Sachverständige ausschliessen, dass der anlässlich der rechtsmedizinischen Obduktion bei G.________ sel. unmittelbar im Bereich der Anastomose festgestellte