____ zurück. Demgegenüber reichte sie bezüglich des Beschuldigten ihre form- und fristgerechte Berufungserklärung ein und wandelte diese gleichzeitig in eine Anschlussberufung um. Sie beschränkte ihre Anschlussberufung auf die Strafzumessung und forderte einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung sowie die Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 130.00 unter Ansetzen einer Probezeit von zwei Jahren sowie die Übernahme der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (pag. 1018 ff.).