30 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecher Z.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 24. Mai 2018 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 3. August 2018) Der Präsident i.V.: