28 verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die Polizeihaft vom 13.05.2015 (1 Tag) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 8'680.00 (1/2 von total CHF 17‘360.00). 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4‘000.00. III. Weiter wird verfügt: