685 Z. 23 ff.). Ab Sommer 2019 möchte er die Berufsmaturität und anschliessend die Pädagogische Hochschule absolvieren (pag. 657; pag. 685 Z. 32 ff.). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse wirken sich neutral aus. Der Beschuldigte wurde am 31. Mai 2015, und damit drei Wochen nach dem vorliegend zu beurteilenden Vorfall, erneut straffällig. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 29. Januar 2016 wurde er hierfür wegen unrechtmässi-