15. Täterkomponenten Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 553 f., S. 41 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Beizufügen bleibt, dass der Beschuldigte seine kaufmännische Lehre im Sommer 2017 erfolgreich abgeschlossen hat (pag. 656; pag. 685 Z. 23 ff.). An der oberinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe seine Stelle beim K.________ in Biel gekündigt und sei auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle (pag. 685 Z. 23 ff.).