Nur mit Glück blieben schwerere Verletzungen aus. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte und B.________ den Raub nicht konkret geplant haben. Der Entschluss, von C.________ und D.________ die Herausgabe der Handys und der Portemonnaies zu verlangen, dürfte sich relativ spontan aus der Situation heraus ergeben haben. Dennoch war die Tat von einem erheblichen Aggressions- und Gewaltpotential des Beschuldigten getragen. Er schlug mehrfach auf den ihm körperlich deutlich unterlegenen C.________ ein, ohne dass dieser ihn vorgängig provoziert hätte.