21 14. Tatkomponenten 14.1 Objektive Tatkomponenten Der Tatbestand des Raubes schützt das Vermögen und die persönliche Freiheit des Einzelnen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1095/2009 vom 24. September 2010 E. 2.2; NIGGLI/RIEDO, in: Basler Kommentar, Strafrecht II, 3. Aufl. 2013, N. 13 zu Art. 140 StGB). Das geschützte Rechtsgut des Vermögens wurde vorliegend lediglich leicht verletzt bzw. gefährdet. Negativ ins Gewicht fällt jedoch die massive Vorgehensweise. Indem der Beschuldigte und B._______