Die Ausfällung formeller Freisprüche von den Anschuldigungen des Angriffs, der versuchten schweren Körperverletzung und der einfachen Körperverletzung erscheint - bei vorliegender Ausgangslage und zumindest teilweise alternativ zu verstehender Anklageart - ohne Rechtsverlust verzichtbar (vgl. Ziff. I. 1. der Anklageschrift vom 25. Juli 2016 [pag. 312]). IV. Strafzumessung