_, in einer dynamischen Auseinandersetzung mit Fäusten und Füssen gegen den Kopf einer am Boden liegenden, wehrlosen Person schlägt und tritt, muss mit schweren Verletzungen rechnen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Fusstritte und Faustschläge in den Kopfbereich eines am Boden liegenden Opfers – selbst wenn dieses sich zusammenrollt und den Kopf mit den Händen zu schützen versucht – zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität führen können (Urteil des Bundesgerichts 6B_1180/2015 vom 13. Mai 2016 E. 4.1 mit Hinweisen).