Der Beschuldigte und B.________ schlossen sich (zumindest konkludent) zusammen, um mit Gewalt und unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben einen Diebstahl zu begehen. Der Beschuldigte ist damit – in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils – des versuchten Raubes, begangen gemeinsam mit B.________ zum Nachteil von C.________ und D.________, schuldig zu erklären. Gegenüber B.________ ist derselbe Schuldspruch infolge Rückzugs der Berufung bereits in Rechtskraft erwachsen (vgl. Beschluss vom 29. Mai 2018; pag. 714 ff.).