__ weisen demgegenüber zahlreiche Unstimmigkeiten und Widersprüche auf. Für die Kammer bestehen keine Zweifel daran, dass der Vorfall so stattgefunden hat, wie er von C.________ geschildert wurde und wie er der Anklageschrift vom 17 25. Juli 2016 zugrunde gelegt wurde. Die Kammer erachtet den in der Hauptanklage umschriebenen Sachverhalt als erwiesen (pag. 313 f.; vgl. Ziff. II. 6. vorne). III. Rechtliche Würdigung