Auf seine bestreitenden Aussagen zur versuchten Wegnahme der Wertsachen kann deshalb nicht abgestellt werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Aussagen von B.________ in zahlreichen Punkten widersprüchlich und nicht nachvollziehbar sind und den Aussagen von C.________ und D.________ diametral entgegenstehen. Die Kammer erachtet seine Aussagen in den von den Aussagen von C.________ abweichenden Punkten als nicht glaubhaft. 8.7 Beweisergebnis und erwiesener Sachverhalt Die Beweislage charakterisiert sich zusammengefasst dadurch, dass die Aussagen von C.___