15 den Angriff begonnen habe, indem er ihn geschlagen habe, räumte B.________ ein, es stimme, dass er den ersten Schlag gemacht habe. Aber sonst habe er nichts gemacht (pag. 87 Z. 153 ff.). Es stimme nicht, dass er in der zweiten Phase ebenfalls mit den Fäusten auf C.________ eingeschlagen habe und ihn mit den Füssen getreten habe (pag. 88 Z. 181 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung schilderte B.________, er habe C.________ mit der Handballe einen «sehr starken Mupf» ins Gesicht gegeben, nachdem dieser ihm über das Bein uriniert habe (pag. 456 Z. 201 ff., Z. 209).