mit der Hand in Richtung Kopf weggestossen. Er habe das bei der Polizei anders formuliert, weil er in Haft gewesen sei und Angst gehabt habe (pag. 84 Z. 23 ff.). Er habe ihn mit einem Stoss gegen das Gesicht weggestossen (pag. 85 Z. 79 f.). Auf Vorhalt der Aussagen des Beschuldigten, wonach er (B.________) C.________ vorne an die Brust in Richtung des Gebüschs gestossen habe, meinte B.________, das habe er eben korrigieren wollen. Er habe Angst gehabt, weil ihn die Polizei vorübergehend festgehalten habe. Deshalb habe er ausgesagt, dass er ihn gegen die Brust gestossen habe (pag. 86 Z. 104 ff.). Die Frage, ob er selber C.___