Dieses Verhalten lässt sich in solchen Fällen öfters beobachten. Der Beschuldigte dürfte sich der Konsequenzen bewusst geworden sein, weshalb er sein Aussageverhalten in den weiteren Einvernahmen anpasste bzw. den Vorfall und seinen Tatbeitrag günstiger darstellte. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Aussagen des Beschuldigten in zahlreichen Punkten widersprüchlich und nicht nachvollziehbar sind und den Aussagen von C.________ und D.________ diametral entgegenstehen. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz erachtet die Kammer die Aussagen des Beschuldigten in den von den Aussagen von C.__