- Schon fast hilflos wirken die Versuche, in der Hauptverhandlung plötzlich eine übermächtige, aber letztlich nicht näher erklärbare Angst, die eigene Angetrunkenheit oder die Ritalineinnahme für seine Handlungen verantwortlich zu machen, nachdem er bei der Polizei noch ausgesagt hatte, er sei nicht angetrunken gewesen, und er sei aggressiv geworden und habe die Verfolgung aufgenommen, weil er den (behaupteten) Gegenschlag von C.________ nicht auf sich habe sitzen lassen wollen.