Zudem habe er ihm mehrmals heftig ausgeführte Fusstritte gegen den Oberkörper verpasst. Als er von B.________ weggezogen worden sei, habe er noch gezielt gegen den Kopf getreten, wisse aber nicht, ob er getroffen habe. Gegenüber dem Staatsanwalt machte er dann plötzlich geltend, schon in der ersten Phase habe es einen gegenseitigen Faustkampf mit C.________ gegeben. Auch in der zweiten Phase hätten sie sich gegenseitig mit den Fäusten geschlagen. Zu den Fusstritten gab er dann abschwächend an, die einzigen Tritte habe er ausgeteilt, als B.________ ihn weggezogen und er C.________ dabei ungewollt am Kopf getroffen habe.