- Auch bezüglich der eigenen Handlungen sind die Aussagen von A.________ widersprüchlich. Bei der Polizei macht er geltend, nach dem vermeintlichen Gegenschlag von C.________ habe B.________ diesen mit der Faust ins Gesicht geschlagen, worauf C.________ zu Boden gegangen sei. Sein eigenes aktives Einwirken siedelte er erst in der zweiten Phase an. Nach der kurzen Verfolgung will er C.________ zu Boden gemacht und ihm sechs bis acht starke Faustschläge in Richtung Gesicht ausgeteilt haben, während C.________ mit seinen Armen das Gesicht zu schützen versucht habe. Zudem habe er ihm mehrmals heftig ausgeführte Fusstritte gegen den Oberkörper verpasst.